ANDERS WOHNEN IST MÖGLICH!

Organisation und Rechtsform

Es gibt Grundformen, von denen die meisten hier kurz vorgestellt werden.

Doch viele Projekte finden individuelle Lösungen in Form von Mischvarianten.

Strukturelle Fragen haben langfristig einen sehr starken Einfluss auf die  Entwicklung eines Projektes. Die Frage nach der Rechts- und Eigentumsform, den Grenzen der Gruppe, Gestaltung von Teamtreffen, Entscheidungsstrukturen und Arbeitsverteilung prägen ein Projekt äußerst stark,  und gerade in schwierigen Situationen sind die Strukturen das Zünglein  an der Waage, das entscheidet, ob Konflikte konstruktiv gelöst werden  können oder ob sie zu einem Scheitern des Projektes führen.  Viele Menschen, die anders leben wollen, haben negative Erfahrungen mit verknöcherten Strukturen gemacht und streben daher danach,  alles spontan und aus dem »Fluss« heraus zu gestalten. Allerdings führt  dies immer zu impliziten Strukturen, die häufig Konflikte verursachen,  da verschiedene Menschen unterschiedliche Vorstellungen haben, wer  zum Beispiel welche Entscheidungskompetenz hat. Gleichzeitig sind implizite Strukturen deutlich schwieriger zu verändern, denn es ist sehr viel  schwerer, sie zu greifen und mit ihnen umzugehen!  Explizite Strukturen sind schriftlich formuliert und nachlesbar, und sie  können durch Beschlüsse verändert werden. Implizite Strukturen sind  eher eine »Kulturfrage« – und damit deutlich schwerer ansprechbar.  Ein ganz wesentlicher Aspekt von Struktur ist die Frage nach den Organisations- und Rechtsformen. Sie prägen ein Projekt sehr und sind im heftigen Konfliktfall die Strukturen, die alles entscheiden. Daher sind sie auf  Dauer beständiger als viele soziale Strukturen. So ist es bei langfristigen  Projekten, wie Wohnprojekten und Lebensgemeinschaften, in der Gründungsphase extrem wichtig, einen besonderen Fokus auf diese Strukturen zu legen und eine Rechtsform zu wählen, die zu den eigenen Werten  passt.

Oft gehen idealistische Anfangsgruppen davon aus, dass ihre informellen Verabredungen und Vertrauen ineinander ausreichen, um langfristig  eine stabile Basis zu bilden, und sie vernachlässigen die Frage nach der  passenden Rechtsform für das Immobilieneigentum. Aber was schon in  Ehen oft nicht funktioniert, ist in größeren Gruppen noch weniger wahrscheinlich über Jahrzehnte erfolgreich – daher ist einer der wesentlichen  Grundsätze für Gemeinschaftsgründung: Gemeinschaftlicher Besitz  braucht eine gemeinschaftliche Rechtsform! Genossenschaften sind  dafür oft die geeignetste Rechtsform, aber auch Vereine, GmbHs, Wohneigentümergemeinschaften können sinnvolle Alternativen sein.  Eine Stiftung ist dann eine interessante Rechtsform, wenn die ideelle  Ausrichtung grundlegend im Vordergrund steht und das eingebrachte  Kapital langfristig für diese Ausrichtung investiert wird und nicht an die  Projektaktiven zurückgezahlt werden soll.  Die Frage der Eigentumsverhältnisse stellt eine der größten Fallen in  der Anfangsphase eines gemeinschaftlichen Projektes dar: Oft wollen  Menschen ein Objekt, das sie selbst oder ihre Familie besitzen, in eine  Gemeinschaft überführen. Oder jemand hat ein Haus zu günstigen Konditionen entdeckt, das sich super für ein Gemeinschaftsprojekt eignet, und  es in der festen Überzeugung, einen guten ersten Schritt zu tun, durch  Kauf für eine Gemeinschaft gesichert. Die Erfahrung zeigt, dass dies in der  Regel kein guter erster Schritt ist. Denn der Immobilienbesitz bringt eine  sehr starke Macht- und Verantwortungsposition mit sich, und damit ist  der Besitzende in einer herausragenden Position gegenüber allen anderen  Projektmitgliedern. Solange das Objekt im Besitz eines Einzelnen oder  einer kleinen Teilgruppe der Gemeinschaft ist, kann dort keine Gemeinschaft auf Augenhöhe entstehen.

Einer der wenigen Grundsätze für alle langfristigen Gemeinschaftsprojekte, die ein Miteinander auf Augenhöhe anstreben, sollte der gemeinschaftliche Besitz sein. Ob es durch eine Wohneigentümergemeinschaft ist, eine gemeinschaftliche Organisation, welche die Immobilie  besitzt, oder durch einen gemeinsamen Mietvertrag mit einem anderen  Besitzer, ist zweitrangig. Wichtig ist, dass die Gemeinschaftsmitglieder  strukturell gleichberechtigt sind.

 

Auszug aus dem Buch von Stützel, Eva
„Der Gemeinschaftskompass: Eine Orientierungshilfe für kollektives Leben und Arbeiten“  (S.17). oekom verlag.

Mögliche Rechtsformen

Kapitalgesellschaft/GmbH

Werden von mehreren Personen gebildet, die sich zur Realisierung eines gemeinsamen Unternehmenszwecks zusammenschließen, der meistens wirtschaftlich motiviert ist. Die GmbH ist die häufigste Form der Kapitalgesellschaft.

Genossenschaft

Eine Genossenschaft ist eine demokratische Unternehmensform, bei der alle Mitglieder die gleichen Rechte und Pflichten haben und gemeinsame wirtschaftliche Interessen verfolgen.

Verein/OFG

Ein gemeinnütziger Verein oder eine Organisation zur Förderung des Gemeinwohls haben keine Gewinnabsichten und können die Vorteile des Dritten Sektors nutzen.

Stiftung

Stiftungen garantieren, dass Immobilie und/oder Vermögen dauerhaft einem gemeinnützigen Zweck dienen und kein Privateigentum und keine Gewinnmaximierung entstehen.

Wohneigentümer-gemeinschaft

Diese Rechtsform sollten Gruppen wählen, die gemeinsam planen und bauen und anschließend individuelle Eigentümer der Wohneinheiten sein möchten. In Südtirol bekannt als Wohnbau-genossenschaften.

Zuerst das Projekt oder die Gruppe?

Die Kerngruppe und die Mitglieder

Klarer Zweck und gemeinsame Intention

Gemeinschaftsbildung

w

Organisation und Rechtsform

Partizipatorische, faire und transparente Ent-scheidungskultur

Hilfreiche Konflikt-lösungsmethoden

Finanzierungsmodelle

Cohousing Südtirol
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